FitCard 50

50,00 

Konzipiert für die steuerfreie Nutzung als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Die steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab.

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB. Kein Verkauf an Verbraucher.

Steuerlicher Hinweis: Die FitCard ist für die Nutzung als Sachbezug konzipiert. Die steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab. Arbeitgeber müssen insbesondere die monatliche 50-€-Freigrenze, weitere Sachbezüge, die Zusätzlichkeitsvoraussetzung und die Dokumentation in der Lohnabrechnung beachten. FitCard ersetzt keine steuerliche Beratung.

Beschreibung

FitCard 50 ist ein zweckgebundener Fitness-Sachbezugsgutschein für Arbeitgeber. Konzipiert für die Nutzung als steuerfreier Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG – bei Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere der monatlichen 50-€-Freigrenze und der Gewährung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Keine langfristige Studiomitgliedschaft für den Mitarbeiter. Gültig bis 31. Dezember des dritten Kalenderjahres nach dem Kaufjahr.

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